Selbsttests für Kindergartenkinder - Datenschutzhinweise
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- Zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13. Juni 2021 10:08
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Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Ausgabe der Berechtigungsscheine (Kindertageseinrichtungen):
Mit der Bitte um Ausstellung eines Berechtigungsscheins willigen die Personensorgeberechtigten des betroffenen Kindes ein, dass die Kindertageseinrichtungen die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Organisation und Verteilung der Selbsttests für Kinder verarbeitet. Die Kindertageseinrichtung dokumentiert, welches Kind einen Berechtigungsschein erhalten hat und ob dieser an die Kindertageseinrichtung zurückgeführt wurde. Zu Kontrollzwecken können die Daten im Falle des Verdachts der unrechtmäßigen Weitergabe der Berechtigungsscheine an die Aufsichtsbehörden weitergeben werden. Die Daten werden spätestens zwei Jahre nach Ausstellung des Berechtigungsscheins gelöscht.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) EU-Datenschutz-Grundverordnung.
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