Mitgliederversammlung 2021 (2)
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- Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 09. September 2021 20:41
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Einladung zur Jahreshauptversammlung des Kindergartenvereins St. Martin Burggrumbach e.V.
Am Mittwoch, den 15.09.2021 findet um 19:30 Uhr in der Sporthalle des VfR Burggrumbach die Jahreshauptversammlung des Kindergartenvereins St. Martin Burggrumbach e.V. statt, zu der wir alle Mitglieder herzlich einladen.
Tagesordnung
- Begrüßung und Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung
- Jahresbericht des Vorsitzenden
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Prüfberichtes
- Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin
- Bericht der Kindergartenleiterin und des Elternbeirates
- Neuwahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer
- Was steht im neuen Kindergartenjahr an?
- Verschiedenes
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen für diese Versammlung (siehe unten)!
Im Anschluss findet die Wahl des Elternbeirates statt.
gez. Uwe Sachse
1. Vorsitzender
Im Anschluß erfolgt gegen 20:30 Uhr die Wahl des neuen Elternbeirates. Für Details hier klicken.
Hinweise und Informationen zu den geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen
Liebe Vereinsmitglieder,
gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, bitten wir Sie folgende Vorgaben für unsere Versammlung zu beachten und einzuhalten.
Bei der derzeitigen 7-Tage-Inzidenz von über 35 in unserem Landkreis gilt die sogenannte 3G-Regel. Dies bedeutet, eine Teilnahme ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Wir sind gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verpflichtet dies zu überprüfen.
Welcher Test ist zu erbringen?
Zur Testung gilt hier § 3 Abs.4 BayIFSMV:
Im Rahmen der Abs. 1 und 2 ist von getesteten Personen ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund
- eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
- eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
- eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, zu erbringen, der im Übrigen den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung entspricht.
Weitere Hinweise:
- wo immer es möglich ist Abstand halten (min. 1,5m) zu anderen Personen, auch beim Betreten und Verlassen des Gebäudes
- Einhaltung von Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, das anschließend entsorgt wird)
- Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bis zum Sitzplatz
- kein Körperkontakt (Vermeidung von Händeschütteln und Umarmungen)
- Hände vom Gesicht fernhalten (Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund)
- Verwendung von eigenem Schreibmaterial
Eine Teilnahme an der Sitzung ist nicht möglich,
- bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall)
- bei Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
- bei Nichteinhaltung der 3G-Regel
gez. Vorstand des Kindergartenvereins St. Martin Burggrumbach e.V.