Kindergarten auch KW16 nur für Notbetreuung geöffnet
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- Zuletzt aktualisiert: Freitag, 23. April 2021 16:25
- Geschrieben von Maierhöfer Martina
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Hallo liebe Eltern,
auch vom 19. - 25.04.2021 ist der Kindergarten bis auf eine Notbetreuung geschlossen (siehe Amtsblatt). Denkt bitte an die Anmeldung zur Notbetreuung, damit wir planen können.
Herzliche Grüße
Martina Maierhöfer
Pressemitteilung des Landratsamtes Würzburg vom 16. April 2021:
Regelung für den Schulunterricht und die Notbetreuung im Landkreis Würzburg ab dem 19. April 2021 – Kindertagesbetreuung bleibt geschlossen
Die Corona-Inzidenz im Landkreis Würzburg betrug am Freitag, 16. April, laut RKI 113,4. Deshalb tritt ab dem 19. April 2021 entsprechend der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Schulen und Kindertagesbetreuungen im Landkreis Würzburg folgende Regelung in Kraft, die bis zum 25. April 2021 gilt:
Schulen
In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Die Schulen müssen jedoch für eine Notbetreuung der Schüler*innen sorgen, die nicht zuhause betreut werden können.
Negativer Corona-Test ist Voraussetzung für Teilnahme am Präsenzunterricht
Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie mindestens zwei Mal wöchentlich zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ausnahmen bekanntmachen
Für die Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal gelten hinsichtlich ihrer Tätigkeit in den Schulräumen die Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Selbsttest auch außerhalb der Schule und ohne Aufsicht vorgenommen werden kann, wenn die Person versichert, dass das Testergebnis negativ ausgefallen ist.
Kindertagesbetreuung
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Eltern, die eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Dauer der aktuellen Inzidenz-Einstufung für Kitas und Schulen
Die Inzidenzeinstufung in die Stufe über 100 und die damit verknüpften Regelungen gelten vorbehaltlich anderweitiger Anordnungen bis zum Ablauf des 25. April 2021.
Nach aktueller Rechtslage wird auch künftig jeweils am Freitag einer Woche die Inzidenzeinstufung für Schulen und Kitas für die darauf folgende Woche vorgenommen.