Elterninformation zum Coronavirus (10): Beitragsentlastung aufgrund aktueller Corona-Situation (Jan. + Feb. 2021)

Sehr geehrte Eltern,

die bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Sie als Eltern pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Analog der Vorgehensweise in den Monaten April, Mai und Juni 2020 werden Ihnen die Beiträge für Januar und Februar 2021 erlassen und dem Verein als Träger pauschal mit einer 70:30 Aufteilung vom Freistaat Bayern und der Gemeinde erstattet. Für Eltern, die die Notbetreuung an mehr als fünf Tagen pro Monat in Anspruch nehmen, gilt diese Regelung nicht. Hier besteht weiterhin Beitragspflicht.

Wir wollen den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich halten und haben deshalb in unserer Vorstandssitzung  vom 28. Januar 2021 Folgendes beschlossen: Nachdem die Beiträge Januar und Februar gebucht bzw. bereits beauftragt sind, setzen wir für alle Eltern, die die Notbetreuung für ihr Kind nicht mehr als 5 Tage pro Monat in Anspruch nehmen, die Beiträge für die Monate März und April aus. Ab Mai 2021 besteht wieder für alle die übliche Beitragspflicht.

Der Verein übernimmt die Differenz der Beiträge, die über dem Pauschalbetrag liegt.

Damit haben wir hoffentlich in Ihrer aller Interesse gehandelt. Wenn Fragen bestehen, kommen Sie gerne auf uns zu! Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite.

Es grüßt Sie herzlich,

Ihr Vorstand des Kindergartenverein St. Martin Burggrumbach e.V.
gez. Carola Ziegler
Kassier