Elternabend mit Elternbeiratswahl 2020/21

Sehr geehrte Kindergarteneltern,

das neue Kindergartenjahr beginnt bald bzw. hat begonnen. Wir begrüßen alle bisherigen und neuen Kinder in unserer Einrichtung.
Es steht auch schon der erste Termin an:

Wir möchten sie recht herzlich zum Elternabend am 10.09.2020 um ca. 20:30 Uhr einladen, wo auch der Elternbeirat für dieses KiGa-Jahr gewählt wird.
Dieser Termin findet unmittelbar nach der Jahreshauptversammlung des Trägervereines statt, welche um 19:30 Uhr beginnt. Für Details hier klicken.

In unserem Kindergarten werden 6 Elternbeiratsmitglieder gewählt. Bitte stellen Sie sich als Kandidat zur Verfügung.

Auf eine gute Zusammenarbeit freut sich das KiGa-Team und der Vorstand des Trägervereins St. Martin.


Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG) Vom 8. Juli 2005*

Art. 14: Zusammenarbeit derKindertageseinrichtungen mit den Eltern

(1) Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.

(2) 1 Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der Tageseinrichtung. 2 Sie erörtern und beraten mit ihnen wichtige Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.

(3) 1 Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. 2 Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.

(4) 1 Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. 2 Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.

(5) Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.

(6) Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.

(7) Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben.